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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14 AB RG   

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https://dejure.org/2014,104386
LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14 AB RG (https://dejure.org/2014,104386)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2014 - L 3 SF 62/14 AB RG (https://dejure.org/2014,104386)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2014 - L 3 SF 62/14 AB RG (https://dejure.org/2014,104386)
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  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14
    Zulässigkeitsvoraussetzung der Anhörungsrüge ist indes des Weiteren gemäß § 178a Abs. 2 Satz 6 SGG, dass die Rüge das Vorliegen der Voraussetzungen des § 178a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG - nämlich die Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör - in entscheidungserheblicher Weise durch das Gericht - darlegen muss (BSG, Urteil vom 07. April 2005 - B 7a AL 38/05 B = SozR 4 - 1005 § 178a Nr. 2).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14
    Als Mindestanforderung verlangt ein Darlegen im Sinne des § 178 a Abs. 2 Satz 6 SGG einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise rechtliches Gehör nicht gewährt worden ist, und des Weiteren, weshalb ohne den Verstoß eine günstigere Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05 - NJW 2008, 378).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich jedoch bei zurückweisenden Entscheidungen eines Richterablehnungsgesuchs nicht nur um der Endentscheidung vorausgehende Entscheidungen im Sinne des § 178 a Abs. 1 Satz 2 SGG, sondern um sogenannte selbständige Zwischenverfahren, weil die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet und durch andere Instanzen nicht mehr nachgeprüft werden kann (s. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 - BVerfGE 119, 292 = NZA 2008, 1201).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - L 3 SF 62/14
    Die nunmehr abgelehnten Richterin/Richter am Landessozialgericht Dr. R und F sind nicht gehindert, an dieser Entscheidung mitzuwirken, denn das Ablehnungsgesuch stellt sich als unzulässig dar, so dass die Vorschrift des § 60 SGG iVm. § 45 Abs. 1 ZPO, wonach der abgelehnte Richter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch nicht mitwirkt, insoweit nicht eingreift (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 2. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771, 3772).
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